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Vermittlerprogramm
1. Gegenstand
CASPE bietet professionellen Partnern (natürliche oder juristische Personen) die Möglichkeit, „Geschäftsanbahner“ zu werden, indem sie CASPE mit potenziellen Neukunden aus dem Gesundheits-, Paramedizin- oder Sanitätstransportsektor in Kontakt bringen.
2. Beitrittsbedingungen
Der Status als Geschäftsanbahner setzt die Unterzeichnung eines spezifischen Vertrags mit CASPE voraus, der insbesondere die Modalitäten der Kontaktaufnahme, die Bedingungen für die Anerkennung eines Kunden als „vermittelt“ und die anwendbaren Vergütungsmodalitäten festlegt. Diese Vertragsbestandteile werden nicht veröffentlicht und jedem Partner individuell mitgeteilt.
3. Verpflichtungen des Geschäftsanbahners
Der Geschäftsanbahner verpflichtet sich,:
- das Angebot von CASPE/UNIKITS wahrheitsgemäß darzustellen, ohne die Merkmale der Produkte oder Dienstleistungen zu verfälschen oder zu übertreiben,
- sich nicht als Beauftragter, gesetzlicher Vertreter oder Angestellter von CASPE auszugeben,
- CASPE gegenüber Dritten nicht vertraglich zu binden,
- die Vertraulichkeit der im Rahmen der Partnerschaft ausgetauschten Geschäftsinformationen zu wahren.
4. Unabhängigkeit
Der Status als Geschäftsanbahner begründet kein Unterordnungsverhältnis, keine exklusive Handelsvertretung und kein Arbeitsverhältnis mit CASPE. Der Geschäftsanbahner übt seine Tätigkeit selbstständig aus.
5. Vergütung
Die Vergütungsmodalitäten des Geschäftsanbahners werden ausschließlich im individuell zwischen den Parteien unterzeichneten Vertrag festgelegt und nicht öffentlich mitgeteilt.
6. Dauer und Kündigung
Der Geschäftsanbahnungsvertrag wird gemäß den vertraglich zwischen den Parteien festgelegten Modalitäten und der Dauer abgeschlossen und kann unter den dort vorgesehenen Bedingungen gekündigt werden.
7. Bewerbung
Jede an diesem Programm interessierte Person kann über das Kontaktformular der Website oder per E-Mail eine Anfrage senden, in der sie ihren Tätigkeitsbereich und ihr berufliches Netzwerk angibt.
Inkrafttreten am 19. Juli 2026.
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