Verkaufsbedingungen — Gebrauchtgeräte

1. Anwendungsbereich

Diese Seite gilt für den Verkauf von Gebrauchtmaterial und -fahrzeugen (insbesondere Krankenwagen und Krankentransportfahrzeuge), die auf CASPE angeboten werden, zusätzlich zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und hat Vorrang vor diesen im Falle widersprüchlicher Bestimmungen.

2. Zustand des Materials

Das Gebrauchtmaterial wird im Ist-Zustand verkauft, wie auf den Fotos und in der Beschreibung des Angebots ersichtlich. Der gewerbliche Kunde wird gebeten, vor dem Kauf zusätzliche Informationen, ein Gutachten oder eine Besichtigung/Probefahrt anzufordern, soweit dies je nach Standort des Objekts möglich ist.

3. Kilometerstand, Historie und Wartung

Die Informationen bezüglich Kilometerstand, Wartungshistorie und eventuellen Schäden werden auf der Grundlage der vom Verkäufer oder dem Vorbesitzer übermittelten Daten mitgeteilt, ohne dass CASPE deren Vollständigkeit über die zur Verfügung gestellten Dokumente (Wartungsheft, technische Kontrolle usw.) hinaus garantieren kann.

4. Technische Kontrolle und administrative Konformität

Für Fahrzeuge wird, wenn gesetzlich vorgeschrieben, eine gültige technische Kontrolle bereitgestellt. Es obliegt dem Käufer, die Konformität des Fahrzeugs mit den geltenden Normen für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen (insbesondere Genehmigung für Krankentransport, Innenausbau); diese Konformität kann zusätzliche Schritte oder Anpassungen erfordern, die zu Lasten des Käufers gehen.

5. Begrenzte Garantie

Sofern auf dem Produktblatt nicht ausdrücklich anders vermerkt, wird das Gebrauchtmaterial mit einer Garantie verkauft, die in ihrer Dauer und ihrem Umfang im Vergleich zu neuem Material begrenzt ist, oder sogar ohne kommerzielle Garantie für bestimmte Lose, die „wie besehen“ zwischen Fachleuten verkauft werden, wobei die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts weiterhin anwendbar ist.

6. Kein Widerrufsrecht

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen für Verkäufe zwischen Fachleuten gilt kein Widerrufs- oder Rückgaberecht für den Verkauf von Gebrauchtmaterial, wobei der Verkauf als endgültig gilt, sobald er angenommen wurde.

7. Transport und Lieferung

Die Transportmodalitäten für Gebrauchtmaterial (insbesondere die Überführung von Fahrzeugen) sind Gegenstand eines spezifischen Angebots, das aufgrund ihrer Art und ihres Volumens von den Standardlieferbedingungen abweicht.

 

Inkrafttreten am 19. Juli 2026.