-
Entdecken Sie unsere Kits
-
Obligatorische ARS-Ausrüstung
-
Notfallausrüstung
-
Ausstattung
-
Apotheke, Pflege und Verbandszeug
-
Gebietskörperschaften, Gesundheitseinrichtungen und Krankentransport
-
Bestimmte Einrichtungen und Tätigkeiten
- Freiberufliche Praxen und Gesundheitszentren
- Krippen und frühkindliche Betreuung
- Ausstattung für Pflegeheime
- Ausstattung für Krankenhäuser & Kliniken
- Ausstattung für öffentliche Einrichtungen und Kommunen
- Medizinisch-therapeutische Wohneinrichtung (FAM)
- Seniorenwohnheime und betreute Wohnanlagen
- Ambulante Pflege- und Krankenhausdienste
- Medizinische und paramedizinische Transporte
- Impf- und Testzentren
-
Einsatzfahrzeuge und Zubehör
-
Dienstleistungen
Navigation nach Kategorie
-
Entdecken Sie unsere Kits
-
Obligatorische ARS-Ausrüstung
-
Notfallausrüstung
-
Ausstattung
-
Apotheke, Pflege und Verbandszeug
-
Gebietskörperschaften, Gesundheitseinrichtungen und Krankentransport
-
Bestimmte Einrichtungen und Tätigkeiten
- Freiberufliche Praxen und Gesundheitszentren
- Krippen und frühkindliche Betreuung
- Ausstattung für Pflegeheime
- Ausstattung für Krankenhäuser & Kliniken
- Ausstattung für öffentliche Einrichtungen und Kommunen
- Medizinisch-therapeutische Wohneinrichtung (FAM)
- Seniorenwohnheime und betreute Wohnanlagen
- Ambulante Pflege- und Krankenhausdienste
- Medizinische und paramedizinische Transporte
- Impf- und Testzentren
-
Einsatzfahrzeuge und Zubehör
-
Bekleidung
-
Dienstleistungen
Ihren Standort wählen
Händler- und Wiederverkäuferbedingungen
1. Gegenstand
Jeder Geschäftskunde, der CASPE- und/oder UNIKITS-Produkte zum Weiterverkauf (und nicht nur für den eigenen beruflichen Gebrauch) erwerben möchte, muss CASPE im Voraus informieren und den Status eines „autorisierten Händlers/Wiederverkäufers“ erhalten.
2. Bedingungen für den Erhalt des Status
Die Vergabe des Händlerstatus bedarf der Genehmigung durch CASPE, basierend auf Kriterien wie der Tätigkeit des Antragstellers, seinem Vertriebsgebiet, seiner Fähigkeit, einen Service gemäß den regulatorischen Anforderungen des medizinischen und paramedizinischen Sektors zu gewährleisten, und seiner Verpflichtung, diese Charta einzuhalten.
3. Verwendung der Marke UNIKITS
Der autorisierte Händler ist berechtigt, den Namen und die visuellen Elemente der Marke UNIKITS ausschließlich im Rahmen der Vermarktung der von CASPE erworbenen Produkte zu verwenden, unter Ausschluss jeglicher Verwendung, die zu Verwechslungen bezüglich der Herkunft der Produkte führen oder das Image der Marke schädigen könnte. Jede unbefugte Verwendung führt zum sofortigen Entzug des Händlerstatus.
4. Wiederverkaufsrichtlinie
Der Händler verpflichtet sich dazu:
- die Produkte nur an Fachleute aus dem Gesundheits-, Paramédizin- oder Katastrophenschutzbereich zu vermarkten, entsprechend der B2B-Ausrichtung von CASPE,
- die von den Herstellern vorgeschriebenen Nutzungs-, Lager- und Aufbewahrungsbedingungen einzuhalten, insbesondere für Medizinprodukte,
- die UNIKITS-Kits unter der Bezeichnung UNIKITS ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zu modifizieren, zu zerlegen oder neu zu verpacken,
- sich jeglicher irreführender oder herabwürdigender Geschäftspraktiken gegenüber CASPE oder den referenzierten Marken zu enthalten.
5. Vermarktungsgebiete
Sofern keine spezifische vertragliche Vereinbarung eine territoriale Exklusivität vorsieht, hat der Händler keine Exklusivität, und CASPE bleibt es freigestellt, andere Händler zu referenzieren oder direkt in jedem geografischen Gebiet zu verkaufen.
6. Dauer und Beendigung des Status
Der Händlerstatus wird auf unbestimmte Zeit gewährt und kann jederzeit von CASPE bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen ausgesetzt oder widerrufen werden, unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche.
Inkrafttreten am 19. Juli 2026.
- Die Auswahl führt zu einem vollständigen Seiten-Refresh.
- Öffnet in einem neuen Fenster.