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Garantiebedingungen
Garantie
Geltungsbereich
Die von CASPE im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) verkauften Produkte unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 ff. des Code civil sowie gegebenenfalls der Herstellergarantie des betreffenden Produkts, deren Bedingungen und Dauer für jeden Lieferanten oder jede auf CASPE referenzierte Marke spezifisch sind.
Die Bestimmungen zur gesetzlichen Konformitätsgarantie (Artikel L.217-3 ff. des Verbraucherschutzgesetzes) und zur kommerziellen Verbrauchergarantie finden keine Anwendung auf Verkäufe, die zwischen Fachleuten im Rahmen ihrer Tätigkeit getätigt werden.
Dauer und Bedingungen der Herstellergarantie
Die anwendbare Garantiezeit ist die vom Produkthersteller mitgeteilte (angegeben auf dem Produktblatt, der Bedienungsanleitung oder dem mitgelieferten Garantieschein). Fehlt eine spezifische Angabe, beträgt die standardmäßige Herstellergarantie 12 Monate ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders angegeben; die Angabe N/C bedeutet, dass keine anwendbare Garantie besteht.
Für Medizinprodukte gilt die Garantie unter Einhaltung der vom Hersteller und den geltenden Vorschriften (insbesondere der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte) vorgeschriebenen Nutzungs-, Lagerungs-, Wartungs- und periodischen Kontrollbedingungen.
Geltendmachung der Garantie
Jeder Antrag auf Geltendmachung der Garantie muss schriftlich an CASPE gerichtet werden, begleitet von:
- der Bestell- oder Rechnungsnummer,
- der Referenz und der Los-/Seriennummer des betreffenden Produkts,
- einer genauen Beschreibung des festgestellten Mangels,
- allen nützlichen Nachweisen (Fotos, Fehlerbericht usw.).
CASPE behält sich das Recht vor, vor jeder Übernahme eine Expertise des Produkts direkt oder über den Hersteller durchführen zu lassen.
Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
- normale Abnutzung des Produkts, unzureichende Wartung oder fehlende Wartung gemäß den Empfehlungen des Herstellers,
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts, seiner Anleitung oder der geltenden Normen,
- Änderung, Reparatur oder Eingriff durch einen nicht autorisierten Dritten,
- nicht konforme Installation, Lagerung oder Nutzungsbedingungen (insbesondere Unterbrechung der Kühlkette bei temperaturempfindlichen Produkten),
- Schaden infolge eines Stoßes, Sturzes, Unfalls oder höherer Gewalt,
- Einwegprodukte, Verbrauchsmaterialien oder Produkte, deren Verfallsdatum überschritten ist,
- offensichtlicher Mangel, der bei der Eingangskontrolle hätte gemeldet werden müssen (vgl. Artikel 1.4).
Geltendmachung durch den Hersteller
Für viele auf CASPE referenzierte Produkte wird die Garantie direkt vom Hersteller oder seinem autorisierten Netzwerk übernommen. In diesem Fall begleitet CASPE den professionellen Kunden bei seinen Schritten, ist aber nur zu einer Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Übermittlung des Antrags und der Nachverfolgung des Falls beim Hersteller verpflichtet.
Reparatur, Ersatz oder Gutschrift
Im Falle eines durch die Garantie abgedeckten und ordnungsgemäß festgestellten Mangels wird CASPE oder der Hersteller je nach Fall und nach eigenem Ermessen Folgendes vornehmen:
- die Reparatur des Produkts,
- dessen Ersatz durch ein identisches oder gleichwertiges Produkt,
- oder die Ausstellung einer Gutschrift, die dem Wert des defekten Produkts entspricht.
Eine Barerstattung im Rahmen der Garantie erfolgt nicht, es sei denn, CASPE hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Garantie
Wird nach der Expertise festgestellt, dass der Mangel nicht unter die Garantie fällt, werden dem professionellen Kunden die entstandenen Kosten für Expertise, Hin- und Rücktransport sowie Arbeitsleistung in Rechnung gestellt.
In Kraft getreten am 13. Juli 2026.
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