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Lieferantenbedingungen / Listung
1. Gegenstand
CASPE, als Einkaufszentrale und B2B-Marktplatz, listet Produkte von Drittanbietern und Herstellern. Jeder Lieferant, der bei CASPE gelistet werden möchte, muss zuvor einen Antrag stellen und die nachstehenden Bedingungen erfüllen.
2. Zulassungskriterien
Der Bewerber als Lieferant muss insbesondere:
- seine rechtliche Existenz (Handelsregisterauszug oder Äquivalent) und die Konformität seiner Tätigkeit mit den anwendbaren Vorschriften nachweisen,
- die regulatorische Konformität seiner Produkte (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, anwendbare Zertifikate je nach Art des Produkts) nachweisen,
- über eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Produkthaftpflicht verfügen, die seiner Tätigkeit angepasst ist,
- sich verpflichten, die von CASPE und seinen Kunden erwarteten Lieferzeiten und Servicequalität einzuhalten.
3. Erforderliche Dokumentation
Die Referenzierungsunterlagen umfassen mindestens: Handelsregisterauszug, Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung, technische Datenblätter und Konformitätsbescheinigungen der angebotenen Produkte sowie alle zusätzlichen Dokumente, die von CASPE je nach Produktkategorie als notwendig erachtet werden.
4. Referenzierungsvertrag
Die tatsächliche Listung eines Lieferanten und seiner Produkte auf CASPE wird durch einen schriftlichen Vertrag formalisiert, der die kommerziellen, logistischen und finanziellen Modalitäten der Beziehung festlegt. Diese Vertragsbedingungen werden nicht auf der Website veröffentlicht.
5. Pflichten des gelisteten Lieferanten
Der gelistete Lieferant verpflichtet sich:
- die regulatorische Konformität seiner Produkte während der gesamten Listungsdauer aufrechtzuerhalten,
- CASPE unverzüglich über jede wesentliche Änderung eines Produkts, jeden Rückruf oder jede diesbezügliche Materiovigilanz-Warnung zu informieren,
- die Verfügbarkeit und Qualität der Produkte gemäß den mitgeteilten technischen Datenblättern zu gewährleisten,
- die Lieferfristen an CASPE einzuhalten, um die Einhaltung der den Endkunden angekündigten Fristen zu gewährleisten.
6. Rücknahme eines Produkts oder eines Lieferanten
CASPE behält sich das Recht vor, im Falle eines Gesundheitsnotstands oder einer nachgewiesenen Nichtkonformität jedes Produkt oder jeden Lieferanten, der die Listungskriterien nicht mehr erfüllt, ohne Vorankündigung zurückzuziehen.
7. Lieferantenbewerbung
Jedes Unternehmen, das seine Produkte auf CASPE anbieten möchte, kann eine Bewerbung über das entsprechende Formular oder per E-Mail einreichen.
In Kraft getreten am 19. Juli 2026.
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